Wer ein Videospiel erwirbt, erwartet zu Recht, dass er Zugang zu diesem Produkt behält und seinen Kauf so lange “genießen” können, wie sie möchten.
Wie ich gesehen habe, hat Ihre Kampagne bereits den Schwellenwert erreicht, sodass sich die Europäische Kommission mit ihr befassen muss.
In der Praxis gilt es nun, eine Abwägung der auch stetig wachsenden Ansprüche an Cybersecurity mit europäischer technischer Souveränität durch offene und faire Märkte zu schaffen. Das Gesetz für digitale Märkte oder auch das Recht auf Reparatur können hier Ansätze bieten.
Für uns ist klar: Der Einsatz von Analyse- und Überwachungssoftware im Sicherheitsbereich darf ausschließlich im Einklang mit unserem Grundgesetz sowie den verbindlichen europäischen Datenschutzstandards erfolgen.
Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass Grundrechte im Internet nicht ohne weiteres ausgehebelt werden dürfen - auch dann nicht, wenn es einer guten Sache dienen mag.
