In der Praxis gilt es nun, eine Abwägung der auch stetig wachsenden Ansprüche an Cybersecurity mit europäischer technischer Souveränität durch offene und faire Märkte zu schaffen. Das Gesetz für digitale Märkte oder auch das Recht auf Reparatur können hier Ansätze bieten.
Für uns ist klar: Der Einsatz von Analyse- und Überwachungssoftware im Sicherheitsbereich darf ausschließlich im Einklang mit unserem Grundgesetz sowie den verbindlichen europäischen Datenschutzstandards erfolgen.
Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass Grundrechte im Internet nicht ohne weiteres ausgehebelt werden dürfen - auch dann nicht, wenn es einer guten Sache dienen mag.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUSta) ist eine wichtige europäische Rechtsinstanz. Die EUSta ist befugt, Straftaten, die die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen, vor Gericht zu bringen. Dazu zählen bspw. Geldwäsche, Korruption oder schwerer länderübergreifender Mehrwertsteuerbetrug.
