Vergewaltigung als Fehlen von Einwilligung definieren

Im EU-Parlament wurde über einen Bericht abgestimmt, der sich mit der Bekämpfung sexualisierter Gewalt in der EU befasst und insbesondere eine einheitliche Definition von Vergewaltigung fordert. Im Mittelpunkt steht dabei die Forderung, den Straftatbestand europaweit klar auf das Fehlen einer freiwilligen, informierten und widerrufbaren Einwilligung zu stützen.

Der Bericht, der von den zuständigen Ausschüssen für bürgerliche Freiheiten sowie für Frauenrechte erarbeitet wurde, hebt hervor, dass Einwilligung das zentrale Kriterium in entsprechenden Gerichtsverfahren sein sollte. Die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission deshalb auf, einen konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen, um diese Definition EU-weit zu vereinheitlichen und bestehende Lücken in der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aus dem Jahr 2024 zu schließen. Hintergrund ist, dass es bislang zwischen den Mitgliedstaaten unterschiedliche rechtliche Regelungen gibt, was nach Ansicht des Parlaments zu ungleichen Schutzstandards für Betroffene führt und die Strafverfolgung erschwert. Eine einheitliche, auf Einwilligung basierende Definition soll daher den Zugang zur Justiz verbessern und die Rechte von Opfern stärken. Das Parlament betont, dass weder Schweigen, mangelnder Widerstand, das Fehlen eines „Neins“, vorherige Zustimmung, früheres sexuelles Verhalten noch eine aktuelle oder frühere Beziehung als Zustimmung ausgelegt werden dürfen.

Neben der rechtlichen Harmonisierung fordert das Parlament weitere Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen. Dazu gehören ein besserer Zugang zu Justiz, Gesundheitsversorgung und spezialisierten Unterstützungsangeboten sowie Schulungen für Polizei und Justiz im Umgang mit Opfern. Zudem sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, geschlechtsspezifische Gewalt in die Liste der EU-Straftatbestände aufzunehmen und stärker gegen digitale Gewalt und stereotype Darstellungen vorzugehen. Gleichzeitig wird betont, dass gesetzliche Änderungen allein nicht ausreichen. Notwendig seien auch gesellschaftliche Maßnahmen wie Aufklärung, Sexualerziehung und der Abbau von Vorurteilen, um langfristig Gewalt zu verhindern und eine Kultur des gegenseitigen Respekts zu fördern.

Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 96 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten.

Der Bericht wurde insgesamt mit 447 Ja-Stimmen zu 160 Nein-Stimmen bei 43 Enthaltungen angenommen. Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 73 dafür und 15 dagegen aus der ESN-Fraktion. Es gab drei Enthaltungen fraktionsloser Abgeordneter.

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Dafür gestimmt
73
Dagegen gestimmt
15
Enthalten
3
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christine SchneiderChristine SchneiderEVP Nicht beteiligt
Portrait von Volker SchnurrbuschVolker SchnurrbuschESN Dagegen gestimmt
Andreas Schwab (CDU/EVP) im PlenumAndreas SchwabEVP Dafür gestimmt
Portrait von Ralf SeekatzRalf SeekatzEVP Dafür gestimmt
Alexander SellESN Nicht beteiligt
Portrait von Lukas SieperLukas Sieperfraktionslos Dafür gestimmt
Portrait von Sven SimonSven SimonEVP Dafür gestimmt
Portrait von Christine SingerChristine SingerRenew Dafür gestimmt
Portrait von Birgit SippelBirgit SippelS&D Dafür gestimmt
Portrait von Martin SonnebornMartin Sonnebornfraktionslos Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Agnes Strack-ZimmermannMarie-Agnes Strack-ZimmermannRenew Dafür gestimmt
Joachim StreitRenew Dafür gestimmt
Portraitfoto Kai TegethoffKai TegethoffGrüne/EFA Nicht beteiligt
Portrait von Sabine VerheyenSabine VerheyenEVP Dafür gestimmt
Michael von der Schulenburgfraktionslos Enthalten
Axel VossAxel VossEVP Dafür gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannEVP Dafür gestimmt
Jan-Peter Warnkefraktionslos Dafür gestimmt
Portrait von Manfred WeberManfred WeberEVP Dafür gestimmt
Portrait von Andrea WechslerAndrea WechslerEVP Dafür gestimmt
Portrait von Tiemo WölkenTiemo WölkenS&D Dafür gestimmt