
Es darf nicht sein, dass Menschen trotz ausgeglichener Mietschulden ihre Wohnung verlieren und dadurch in Obdachlosigkeit geraten.


Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.

Das Mietrecht ist stark reglementiert und komplex, aber soweit ich es verstanden habe, ist es ohnehin nicht erlaubt Menschen fristlos „Zwangszuräumen“ die ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist bezahlt haben. Davon unberührt bleibt eine eventuell ebenfalls ausgesprochene ordentliche Kündigung. Diese halte ich auch in dem von Ihnen beschriebenen Fall für vertretbar.


Sollte sich zeigen, dass es zu unverhältnismäßig hohen Belastungen für bestimmte Gruppen kommt, dann muss über eine Anpassung des Modells gesprochen und vorgenommen werden