
In Deutschland hat sich in der Debatte der Begriff "Doppelpass" etabliert. Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts geht aber einher, dass auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten möglich sind.
Der Steuervorteil ist noch immer vorhanden. Die Bundesregierung plant hier wohl eine Abschaffung - diese fand jedoch noch nicht statt.

Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.

Das war schlicht nicht notwendig, sondern ist vielmehr sogar schädlich. Dadurch wird weder die Integration noch auch die Identifikation mit Deutschland gefördert, Im Falle einer Regierungsübernahme würden wir alles daran setzen, das Gesetz wieder rückgängig zu machen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde, ob eine Fristverlängerung der Einbürgerungszusage möglich ist.
