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Thorsten Frei
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Frage von Berkan D. •

Denken Sie nicht, dass im Hinblick auf die doppelte Staatsangehörigkeit ein Generationenschnitt viel sinnvoller wäre?

Sehr geehrter Herr Frei,

Ich wurde mit zwei Staatsangehörigkeiten geboren, obwohl ich nur eine Heimat kenne: Deutschland. Durch den Wegfall der Optionspflicht unter Kanzlerin Merkel durfte ich auch beide Pässe behalten. Meinen Eltern wurde die doppelte Staatsangehörigkeit allerdings verwehrt. Sie mussten ihren alten Pass bei der Einbürgerung abgeben. Wenn ich Kinder hätte, würden diese ebenfalls mit doppelter Staatsangehörigkeit geboren. Das bisherige Staatsangehörigkeitsrecht legt komischerweise also nur der 1. Generation von Einwanderern (und auch deutschen Auswanderern!) Steine in den Weg, obwohl das doch diejenigen sind, die tatsächlich zwei Heimaten kennen und lieben. Viel sinnvoller wäre es doch, die doppelte Staatsangehörigkeit in der 1. Generation zu erlauben und dann einen Generationenschnitt durch Wiedereinführung der Optionspflicht zu vollziehen. Ihre Kollegin Serap Güler kann Ihnen sicherlich mehr dazu erzählen. Warum beharren Sie so sehr auf dem alten Gesetz?

Viele Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

wir beharren nicht auf dem alten Recht, sondern wir lehnen die generelle Doppel- und Mehrstaatsangehörigkeit sowie die Verkürzung der Einbürgerungsfristen ab, die die Ampel-Koalition in der letzten Woche beschlossen hat. Das war schlicht nicht notwendig, sondern ist vielmehr sogar schädlich. Dadurch wird weder die Integration noch auch die Identifikation mit Deutschland gefördert, Im Falle einer Regierungsübernahme würden wir alles daran setzen, das Gesetz wieder rückgängig zu machen.

Den von Ihnen aufgegriffenen Gedanken erachte ich als vernünftig. In unserem Grundsatzprogrammentwurf haben wir beschlossen, dass wir uns für einen Generationenschnitt einsetzen, der spätestens bei der Enkelgeneration ansetzt. Auch die FDP hatte bis vor kurzem dieses - naheliegende - Ziel verfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei  

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