
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ermöglicht, dass man neben der deutschen eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen kann, ohne die deutsche aufgeben zu müssen.


Den AfD-Antrag haben wir sorgsam geprüft. In der Endabwägung konnten wir nicht zustimmen, die vorgeschlagene konkrete Umsetzung ist vielfach kritikwürdig.

In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren hat

In der Regel fordern die Parlamentarier das verantwortliche Bundesministerium einstimmig auf, dass es Verstöße wie etwa unwirtschaftliche Entscheidungen bei Auslandsliegenschaften überprüft und Konsequenzen zieht, damit keine Steuergelder verschwendet werden