

vielen Dank für Ihre Frage. Über die Details der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung möchte ich mich nicht äußern. Ich kann sehr gut verstehen, dass das für Sie nicht zufriedenstellend ist. Ich bedaure das sehr.

Bisher ist es so, dass für Teilnehmende über 27 Jahren kein Umsatzsteuerprivileg mehr besteht und für sie der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bei Jugendfreizeiten zu entrichten ist.

Eine Änderung des Ihrem Sachverhalt zugrundeliegenden Gesetzestextes oder der Verwaltungsauffassung können wir nicht nachvollziehen.


An der Entkriminalisierung von Konsumenten im Rahmen der Cannabisgesetzgebung habe ich keine Kritik geübt. Diese richtet sich gegen die schwer zu kontrollierenden Regeln zum Konsum im öffentlichen Raum, die Umsetzung der Distribution von Cannabis, die Regeln zum Eigenanbau und die unzureichenden Präventionsmittel.