Änderung des Energiesicherungsgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollen Änderungen am Energiesicherungsgesetz beschlossen werden. So sollen weitere Vorsorgemaßnahmen zur Energiesicherung in Zeiten einer angespannten Lage am Energiemarkt eingeführt werden. Ein Bündel an Maßnahmen soll dabei helfen, die Energiekrise zu bewältigen und Mangelsituationen frühzeitig zu erkennen.

Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie, in welcher sich der Ausschuss für die Annahme des Gesetzentwurfes ausspricht. Die Beschlussempfehlung wurde mit 383 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und die AfD mit insgesamt 263 Stimmen. Die Abgeordeten der Linken enthielten sich.

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Dafür gestimmt
383
Dagegen gestimmt
263
Enthalten
32
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Benjamin StrasserBenjamin StrasserFDP294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Dagegen gestimmt
Portrait von Robin MesaroschRobin MesaroschSPD295 - Zollernalb - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Profilbild Heiko MaasHeiko MaasSPD297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Portrait von Oliver LuksicOliver LuksicFDP298 - St. Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Esra LimbacherEsra LimbacherSPD299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD299 - Homburg Dagegen gestimmt
Foto Markus UhlMarkus UhlCDU/CSU299 - Homburg Dagegen gestimmt

Mit dem Gesetzentwurf sollen Änderungen am Energiesicherungsgesetz beschlossen werden. Durch die Anpassungen soll sichergestellt werden, dass die Krisenvorsorge sowie Instrumente zur Krisenbewältigung gestärkt werden. Unter anderem sollen aus den 1970er Jahren stammende Regelungen zur Entschädigung und zum Härtefallausgleich an neue Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden.

Zudem enthält der Gesetzentwurf Vorgaben für kommende Infrastrukturprojekte wie beispielsweise eine Anbindungspipeline für eine schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit. Außerdem soll ein Zwischenbericht zum Aufbau des Wasserstoffnetzes bis zum 30. Juni 2023 vorgelegt werden.

Um drohende Engpässe "unentbehrlicher Stoffe und Güter" zu verhindern, fordern die Koalitionsfraktionen die Einführung von Monitoring-Instrumenten als Frühwarnsysteme. Dabei stehen Güter für Kraftwerke und Verkehr besonders im Fokus. Dazu gehören Eisen- und Aluminiumsalze, die zur Wasseraufbereitung in Kraftwerken vonnöten sind oder Harnstoff, der für die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren essenziell ist.

Die Beschlussempfehlung sieht vor, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen anzunehmen.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 383 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und die AfD mit insgesamt 263 Stimmen. Die Abgeordneten der Linken enthielten sich.