

(...) Ich stimme Ihnen zu, dass man die Wahl des Sachverständigen nicht allein den Richtern überlassen sollte, auch wenn ich diesen zugestehe, dass sie sich redlich mühen, keine personellen Fehlentscheidungen zu treffen. Das forensische Gutachterwesen ist allerdings immer wieder ins Gerede gekommen durch Gutachter, die krasse Fehleinschätzungen vertreten haben. (...)

(...) vielen Dank für Ihr Schreiben. Familiengutachten in Kindschaftsangelegenheiten haben sehr oft weitreichende Konsequenzen und entscheiden damit über das Schicksal von Familien. (...)

(...) Zu 1) Die Sanktionen, die das BGB an die Verletzung der gesetzlichen Umgangspflicht knüpft, sind erheblich und für das betroffene Elternteil oft schmerzhaft. Inwieweit eine strafrechtliche Verurteilung anschreckender wirken würde, sehe ich nicht. (...)

(...) Die Reform stellt eine deutliche Verbesserung dar und lässt eine einfache Verweigerung der rechtlichen Eltern gegenüber dem leiblichen Vater nicht mehr zu. Entscheidend ist nunmehr, ob der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient. (...)

(...) In den vergangenen Jahren wurde viel getan, um die Qualität von Gutachten zu verbessern. Unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz haben die Berufsverbände und Kammern 2015 die „Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht“ erarbeitet. (...)