Einstufung als sichere Herkunftsstaaten: Maghreb-Staaten und Georgien

Am 18.01.2019 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung entschieden, durch den Asylverfahren von Staatsangehörigen der Staaten Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien schneller bearbeitet werden sollen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 509 Zustimmungen angenommen, darunter Christ- und Sozialdemokraten, die AfD und die FDP. Gegen den Entwurf stimmten Die Linke und Bündnis90/Grüne, welche schon im Vorfeld ihre Ablehnung kundgegeben hatten.

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Dafür gestimmt
509
Dagegen gestimmt
138
Enthalten
4
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Dagegen gestimmt
Symbolbild Flüchtlinge Abschiebung

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Maghreb-Staaten - Marokko, Algerien und Tunesien - und Georgien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Das Ziel dieses Vorschlags ist es, die Bearbeitung der Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Länder zu beschleunigen, wodurch deren Aufenthalt in Deutschland eher beendet werden kann. Damit soll bezweckt werden, dass Deutschland dadurch als Zielland, für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge, weniger attraktiv wird. Gleichzeitig solle für vulnerable Fluchtgruppen deren besondere Schutzwürdigkeit durch eine spezielle Rechtsberatung berücksichtigt werden, wofür das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) derzeit ein Konzept zur Umsetzung und Sicherstellung ausarbeite.

Es wurde außerdem über einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf namentlich abgestimmt. Der Antrag der FDP fordert die Regierung auf, zusätzlich die Sicherheit derjenigen Herkunftsländer zu prüfen, von deren Staatsangehörigen es in den vergangenen fünf bis zehn Jahren am wenigsten angenommene Asylanträge in Deutschland gab.

Der Gesetzentwurf wurde mit 509 Zustimmungen angenommen, darunter Christ- und Sozialdemokraten, die AfD und die FDP. Gegen den Entwurf stimmten Die Linke und Bündnis90/Grüne, welche schon im Vorfeld ihre Ablehnung kundgegeben hatten.

Lars Herrmann (AfD) stellt dar, dass diese Maßnahme (zur Einstufung genannter Länder als sichere Herkunftsstaaten) längst überfällig und dringend sei, die Antragsbegründung allerdings unvollständig sei und das erhoffte Ziel nur im Ansatz erreicht werden könne.

Helge Lindh (SPD) erklärt, dass es völlig verkürzt wäre, davon auszugehen, dass durch diese Entscheidung Ordnung in Fragen der Migration gebracht würde. Der Gesetzentwurf sei vielmehr Teil eines umfassenden Ansatzes der Einwanderungs- und Asylpolitik.

 

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