
(...) In den Vorständen dieser Unternehmen sind nur 5,4 Prozent Frauen. (...) Vor diesem Hintergrund besteht dringender politischer Handlungsbedarf, um den verfassungsrechtlichen Auftrag gemäß Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes zu erfüllen, der besagt, dass der Staat die Aufgabe hat, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. (...)

(...) Aufgrund meiner Praxis in der Strafjustiz glaube ich auch nicht, dass hier eine Ungleichbehandlung zwischen Gewaltverbrechen und Taten im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss erfolgt. Ich hoffe, beschrieben zu haben, dass die Systematik der Prüfung durch ein Gericht stets identisch ist. (...)


Sehr geehrter Herr Berg,


(...) Auch das ist eine wünschenswerte kulturelle Vielfalt, die sich bereits beim Schreiben lernen zeigt. Im Übrigen ist es in Hamburg nicht „verboten“, eine Schreibschrift zu lehren, es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen Schulausgangsschrift und Grundschrift. (...)