Bundestag 2013-2017 - Fragen & Antworten

Frage von Heinz K. • 12.05.2015
Portrait von Antje Tillmann
Antwort von Antje Tillmann
CDU
• 05.06.2015

(...) Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Fracking-Vorgängen bestenfalls lückenhaft. Und nach der gegenwärtigen Rechtslage ist Fracking in Natur- oder Wasserschutzgebieten nicht durchgehend verboten, und es gibt auch keine klaren und einheitlichen Vorgaben, was mit den Flüssigkeiten zu geschehen hat, die durch das Fracking an die Oberfläche gelangen. 3.000 Meter Grenze ist sinnvoll Dem Regelungspaket liegt zugrunde, dass wir zwischen der Erdgasförderung im Sandgestein, bei der das sogenannte „konventionelle Fracking" eingesetzt wird, und dem „unkonventionellen Fracking" im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein differenzieren. (...)

Frage von Christian C. • 12.05.2015
Kerstin Tack
Antwort von Kerstin Tack
SPD
• 10.06.2015

(...) Der vorliegende Entwurf bedeutet eine deutliche Verschärfung der Regeln für die Erdgasförderung und greift viele Hinweise auch aus unserer Region Niedersachsen auf. Der Gesetzentwurf umfasst unter anderem ein Fracking-Verbot in Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten sowie deutlich höhere Auflagen und obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen für jedes Fracking- oder Verpressvorhaben. Dem „unkonventionellen“ Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken wird ein Riegel vorgeschoben. (...)

Frage von Christian C. • 12.05.2015
Portrait von Carola Stauche
Antwort von Carola Stauche
CDU
• 30.06.2015

(...) Die vorliegenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sind dringend notwendig, um einen klaren Rechtsrahmen zu formulieren. Denn nach der gegenwärtigen Rechtslage ist sowohl konventionelles genauso wie unkonventionelles Fracking grundsätzlich erlaubt. Werden Genehmigungsanträge abgelehnt, könnten Unternehmen diese theoretisch im Klagewege durchsetzen. (...)

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