
(...) Das Fracken wird in der seit 1960 in Deutschland praktizierten Form nach dem neuen Gesetz nur mit maximal schwach wassergefährdenden Gemischen erlaubt sein. Auch darf es im bisher nicht erforschten Bereich des Schiefergesteins vorsichtshalber nur mit nicht wassergefährdenden Gemischen durchgeführt werden. (...)

(...) Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben. (...)

Sehr geehrter Herr Heinich,

(...) die Abstimmung über Fracking wird diese Woche nicht im Deutschen Bundestag stattfinden, da von Seiten der Fraktionen Beratungsbedarf besteht. (...)

Sehr geehrter Herr Meyer,

Sehr geehrte Frau Wegmann,