Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

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Antwort von Rainer Arnold
SPD
• 25.02.2013

(...) was einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder anbelangt, sind ja bereits heute bestimmte Dienstleistungen wie Kindergartenbetreuung, Schul- und Bildungsleistungen und Leistungen der Jugendhilfe umsatzsteuerfrei. Zudem ist bei uns ein Großteil von Ausgaben für Kinder und Jugendliche umsatzsteuerbefreit (z.B. Schul- und Bildungskosten, Jugendhilfemaßnahmen, Kindergarten- und Kinderkrippenbetreuung) oder unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % (z.B. Nahrungsmittel, Schulbücher). (...)

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