
(...) Ich habe mich sowohl im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages als auch in der Öffentlichkeit stets dafür ausgesprochen, dass auch jugendliche Gewalttäter mit der vollen Härte des Gesetzes, soweit dies nach heutiger Gesetzgebung möglich ist, begegnet werden muss. Als Rechtspolitiker habe ich stets dafür plädiert, von richterlicher Seite keine falsch verstandene Nachsicht bei Gewaltverbrechen walten zu lassen, da dies auf Dauer zu einer Aushöhlung des Rechtsstaates führt und die Gerichtsurteile ihre abschreckende Wirkung verlieren. (...)

Sehr geehrter Herr Kiss,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

(...) Dem auch in diesem Forum immer wieder vorgebrachten Argument, dass mit der Konsum von Tabak und Alkohol höhere Risiken für die Gesundheit verbunden seien als mit dem Konsum von Cannabis und dass Cannabis deswegen legalisiert werden müsste, trete ich immer wieder entgegen. Es ist nicht im Sinne des Gesundheitsschutzes, wenn bestehenden Risiken durch Tabak und Alkohol weitere hinzugefügt werden. (...)

(...) wie wir Ihnen bereits in einem langen Gespräch in der Sprechstunde bei meiner Abgeordnetenkollegin zu erklären versuchten, unterliegen Sie einem Irrtum. Auch wenn wir das Gesetz, nach dem in Ihrem Fall verfahren wird, für kritikwürdig haltkritikwürdigdie Behörden, soweit wir das einschätzen können, gesetzeskonform. Die Details, die wir ausführlich schon einmal besprochen haben, möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, weil es sich hier um Ihre sehr persönlichen Lebensumstände handelt, die ich nicht bei abgeordnetenwatch erörtern möchte, wo es für alle einsehbar ist. (...)

(...) Uns ging es nur darum, dem Jungen klarzumachen, daß es nicht richtig ist, gegen den Kopf eines Menschen eine harte Kugel mit einer Zwille zu schießen. Da wir die Anschrift der Eltern nicht erhielten, sahen wir im Jugendamt die geeignete Stelle. (...)

(...) Ich empfehle Ihnen die Lektüre unseres Bundestags-Antrags "Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen" (BT-Drucksache 17/2130). Diesem können Sie entnehmen, dass wir keineswegs den Besitz von legalen Waffen für den Schieß- oder Jagdsport in den Händen von erwachsenen Personen, die eine entsprechende Eignung nachgewiesen haben, generell verbieten wollen. Wir wollen aber verbieten, dass gefährliche Waffen zusammen mit der Munition in Privatwohnungen aufbewahrt werden, weil dies zu Missbrauch einlädt und in der Vergangenheit auch immer wieder zu Missbrauch mit tödlichen Folgen geführt hat, bis hin zu den schrecklichen Amokläufen der vergangenen Jahre. (...)