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Frage von Peter G. •

Frage an Rosemarie Hein von Peter G. bezüglich Soziale Sicherung

Umgang mit Wohngeld als vorrangige Sozialleistung

SGB X § 104
Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers

(4) Sind mehrere Leistungsträger vorrangig verpflichtet, kann der Leistungsträger, der die Sozialleistung erbracht hat, Erstattung nur von dem Leistungsträger verlangen, für den er nach § 107 Abs. 2 mit befreiender Wirkung geleistet hat.

In meinem Fall wird mir das Wohngeld nur wesentlich gekürzt ausgezahlt. Von rechnerisch 600 Euro (Aussage Richter Hausmann Sozilagericht MD) kommen bei mir nur knapp 50 Euro / monatlich an.

Die Wohngeldstelle behauptet jedoch meinen Antrag auf Wohngeld ablehnen zu müssen, weil das Jobcenter Schönebeck diese Leistung bereits erbracht hat.

Allerdings werden auf meine Anfragen hin immer wieder behauptet, der SGB2 Regelsatz sehe nicht mehr vor. Die Aussage ist korrekt, doch beinhaltet sie nicht den Verbleib der fehlenden 520 Euro (nach meiner Rechnung (Wirtschaftlickeit und Sparsamkeit gilt auch für mich) pro Monat.

Dort beruft man sich auf §7 WoGG in dem jeder jedoch nachlesen kann (Zitat)

§ 7
Ausschluss vom Wohngeld
Der Ausschluss besteht nicht, wenn

2b)
der zuständige Träger eine der in Satz 1 Nr. 1 bis 7 genannten Leistungen als nachrangig verpflichteter Leistungsträger nach § 104 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch erbringt.

Siehe Zitat oben.

Somit bekommt die Komunalverwaltung des Salzlandkreises also jeden Monat 520 Euro von mir (Zwangsweise einbehalten vom Jobcenter Schönebeck) und ich werde auf Finanzierung der Wohnkosten durch SGB 2 § 20 (Regelsatz) verwiesen.

Können Sie bitte mal den Verbleib der fehlendden Summe überprüfen. Ich habe da so eine Ahnung...

Peter Görgens

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Görgens,

wie wir Ihnen bereits in einem langen Gespräch in der Sprechstunde bei meiner Abgeordnetenkollegin zu erklären versuchten, unterliegen Sie einem Irrtum. Auch wenn wir das Gesetz, nach dem in Ihrem Fall verfahren wird, für kritikwürdig halten, handeln die Behörden, soweit wir das einschätzen können, gesetzeskonform. Die Details, die wir ausführlich schon einmal besprochen haben, möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, weil es sich hier um Ihre sehr persönlichen Lebensumstände handelt, die ich nicht bei abgeordnetenwatch erörtern möchte, wo es für alle einsehbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Hein