

(...) Bei kieferorthopädischen Behandlungen sind die Behandlungsbedürftigkeit und eine Übernahme der Kosten durch die GKV ebenfalls vom Befund abhängig. (...)

(...) 2. Ich hatte keinen Briefwechsel mit Scientologie-Vertretern. (...)

(...) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, dass er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. (...)

(...) Die Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland haben allesamt und jeder auf seine ihm eigene Weise die Macht ihres Wortes in den Dienst des Landes und der Gesellschaft gestellt. Und eben darum geht es auch bei dem verwendeten „wir“. (...)

(...) Wenn dies erfüllt ist, sollte die Notfallbehandlung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger funktionieren. Eine Erbringung der ärztlichen Notdienste allein durch Krankenhäuser scheint mir hingegen nicht zweckdienlich zu sein. (...)