
Sehr geehrter Herr Onkels,

(...) Ihr Beispiel von dem türkischen Jungen ist vollkommen schief. Wenn ein Kind die Beschneidung ausdrücklich ablehnt, dann können die Eltern nicht einwilligen. Dieser Fall ist also bereits klar geregelt: Die Ärztin/der Arzt wären strafbar und die Eltern wohl ebenfalls. (...)

(...) Die Mitglieder des Gremiums genießen Immunität, können also für ihre Entscheidungen nicht juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Das ist bei allen internationalen Organisationen so, und kein Spezifikum des ESM. (...)

(...) Für das religiöse Selbstverständnis von Juden und Muslimen ist die Beschneidung von Jungen jedoch von grundlegender Bedeutung. Sie fühlen sich durch das Urteil ausgegrenzt und fürchten ganz generell um die soziale Akzeptanz ihres religiösen Lebens in Deutschland. (...)


(...) Unsere jüdischen und muslimischen Mitbürger sollen die Beschneidung auch in Zukunft frei von Sanktionen ausüben können. Allerdings muss die gesetzliche Regelung auch den hohen Stellenwert zum Ausdruck bringen, den unser Grundgesetz dem Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit eingeräumt hat. (...)