
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich freue mich über Ihre Zustimmung zu meinen Äußerungen zum Thema „Google Hangouts On Air“. Sie haben völlig Recht: Viele gesetzliche Regelungen sind nicht mehr praktikabel und entsprechen nicht der Lebenswirklichkeit der Menschen in heutiger Zeit. (...)

(...) Der Verkauf solchen Zubehörs ist in Deutschland nicht verboten, so lange dadurch der Anbau von Cannabis nicht direkt gefördert wird oder das Zubehör in direktem Zusammenhang mit einem Rauschgiftgeschäft steht, also z.B. das Zubehör zusammen mit Cannabis verkauft wird. Der Inhaber eines solchen Geschäfts riskiert aber seine Gewerbezulassung, wenn er den illegalen Anbau von Cannabis direkt fördert, also z.B. Cannabispflanzen, -samen und/oder Anleitungsbücher zum Anbau von Cannabispflanzen oder zur Gewinnung von Cannabisharz anbietet. (...)


Sehr geehrter Herr Wenzel,

(...) ich bin der Auffassung, dass eine Beschneidung nur dann erlaubt werden kann, wenn sie von medizinischem Personal im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis und unter örtlicher Betäubung ausgeführt wird. Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, um dies zu regeln. (...)

(...) Das Bundesministerium des Innern hat, wie Sie wissen, am 14. Juni 2012 auf der Grundlage des Vereinsgesetzes umfangreiche Exekutivmaßnahmen in sieben Bundesländern gegen salafistische Strukturen veranlasst. Im Mittelpunkt standen dabei Gruppierungen, die durch Ausschreitungen in Solingen und Bonn ihre Gewaltbereitschaft in erschreckender Weise unter Beweis gestellt hatten. (...)