Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Rüdiger Veit
Antwort von Rüdiger Veit
SPD
• 17.04.2007

(...) Ihre erste Grundannahme - dass der Bund für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich sei - ist nicht richtig: Zuständig ist der Bund nur für seine eigenen Arbeitsplätze und öffentlichen Gebäude sowie laut Grundgesetz für "unmittelbare" Gesundheitsgefährdungen. Da es sich bei den gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens um mittelbare Folgen handelt, ist der gesamtstaatliche Gesetzgeber nicht zuständig. (...)

Frage von Helga M. • 27.02.2007
Portrait von Petra Heß
Antwort von Petra Heß
SPD
• 11.09.2007

(...) Ich möchte zunächst ein Missverständnis korrigieren, denn ich bin nicht im Unterausschuss "Weiterentwicklung des Inneren", sondern im Unterausschuss "Innere Führung" zugegen, der sich mit der Weiterentwicklung der internen Führung der Bundeswehr und nicht mit der Innenpolitik oder mit innerer Sicherheit befasst. (...)

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