

(...) Ihre erste Grundannahme - dass der Bund für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich sei - ist nicht richtig: Zuständig ist der Bund nur für seine eigenen Arbeitsplätze und öffentlichen Gebäude sowie laut Grundgesetz für "unmittelbare" Gesundheitsgefährdungen. Da es sich bei den gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens um mittelbare Folgen handelt, ist der gesamtstaatliche Gesetzgeber nicht zuständig. (...)

Sehr geehrter Herr Ziemer,

(...) Ich möchte zunächst ein Missverständnis korrigieren, denn ich bin nicht im Unterausschuss "Weiterentwicklung des Inneren", sondern im Unterausschuss "Innere Führung" zugegen, der sich mit der Weiterentwicklung der internen Führung der Bundeswehr und nicht mit der Innenpolitik oder mit innerer Sicherheit befasst. (...)

Sehr geehrte Frau Wilkmann,

Sehr geehrte Frau Müller,
zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie aus dem Wahlkreis meines Kollegen Volker Blumentritt kommen und somit er der erste Ansprechpartner für Sie wäre.