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Rüdiger Veit
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Frage von Karl-Heinrich M. •

Frage an Rüdiger Veit von Karl-Heinrich M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Veit,
nach meiner Information ist für den gesundheitlichen Schutz am Arbeitsplatz der Bund als Gesetzgeber zuständig. Wir wissen, daß Tausende Arbeitnehmer, insbesondere in der Gastronomie, krebserregendem Zigarettenrauch ausgesetzt sind. Dies ist, kaum bestreitbar, ein skandalöser Zustand.

Wer hat sich dagegen gesperrt, hier ein längst überfälliges Rauchverbot zu erlassen?

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinrich Mengel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mengel,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihre erste Grundannahme - dass der Bund für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich sei - ist nicht richtig: Zuständig ist der Bund nur für seine eigenen Arbeitsplätze und öffentlichen Gebäude sowie laut Grundgesetz für "unmittelbare" Gesundheitsgefährdungen. Da es sich bei den gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens um mittelbare Folgen handelt, ist der gesamtstaatliche Gesetzgeber nicht zuständig.

Daher ist die nun gewählte Lösung die richtige: Während der Bund die gesetzgeberischen Grenzen (Altersgrenze für den Erwerb von Tabakwaren etc.) und seine eigenen Kompetenzen (Bundesbehörden etc.) reguliert, haben sich die Länder auf weitestgehend übereinstimmende Regelungen verständigt.

Die Beschwerde gegen unzureichenden Nichtraucherschutz muss also an die Landesinstitutionen gerichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Veit