
(...) jeder Bundestagsabgeordnete kann pro Jahr 200 Gäste aus seinem Wahlkreis zu einem bezuschussten Besuch nach Berlin einladen (Kontingentgruppen). Diesen so genannten Kontingentgruppen werden vom Deutschen Bundestag die Fahrtkosten anteilig oder komplett bezahlt (Bei Fahrten mit der Bahn werden Fahrtkosten in Höhe des preisgünstigsten Gruppenspartarifs erstattet, bei Fahrten mit dem Bus werden pro Person und gefahrenem Km 4 Cent auf Grundlage der kürzesten Entfernung erstattet.) Neben einer Besichtigung des Reichstagsgebäudes und einem Gespräch mit „ihrem“ Bundestagsabgeordneten gibt es für die Kontingentgruppen außerdem einen Imbiss im Besucherrestaurant des Deutschen Bundestages. (...)

(...) Um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Einen „Nichtangriffspakt“ zwischen Frau Will und mir hat es nicht gegeben und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das bei anderen Gästen üblich ist. (...)

(...) So ist künftig die beweismäßige Verwertung sogenannter Zufallsfunde bei Journalisten unzulässig, wenn diese Funde sich auf Straftaten beziehen, die nicht mit einer Mindesthöchststrafe von fünf Jahren bedroht sind oder wenn es sich bei der Bezugsstraftat um einen Geheimnisverrat handelt. Damit wird der sogenannte Informantenschutz als wesentliches Element der Pressefreiheit gestärkt. (...)


(...) Meines Erachtens ist das Gesetz zwar auf der Kippe, aber ich kann es gerade noch mittragen. Was die Wähler angeht: Zu diesem Thema habe ich nur wenige kritische Stimmen aus meinem Wahlkreis bekommen. (...)
