
Sehr geehrter Herr Gebauer,
in meiner Antwort an Herrn Holdefleiß habe ich zu diesem Sachverhalt
umfassend Stellung genommen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner

(...) Solche Einsätze könnten sich theoretisch mit kurzem zeitlichem Vorlauf entwickeln und auch Konflikte von hoher Intensität beinhalten. Um auf alle Möglichkeiten vorbereitet zu sein, kann die Bundeswehr zur Zeit nicht auf die Fähigkeit zur Bekämpfung von Flächenzielen – und damit dem Einsatz von Streumunition – verzichten. (...)

(...) das absolute Verbot der Todesstrafe durch das Grundgesetz gilt selbstverständlich auch nach Einführung des EU-Reformvertrages weiter, da die EU ein Staatenbund und kein Bundesstaat ist. Prof. (...)

(...) Nebentätigkeiten, die den Ganztagscharakter unserer Abgeordnetentätigkeit nicht gefährden, finde ich unproblematisch, aber wohl wahr dürfen sie nicht ausufern und müssen im Rahmen bleiben. (...)

(...) 1. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind oftmals auf die Hilfe von Sachverständigen angewiesen. Soweit es zur Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist, sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte befugt, Sachverständige mit Untersuchungen zu beauftragen. (...)

Sehr geehrter Herr Prodinger,