
(...) Das Führen eines Pfadfinder-Messers ist nur dann erlaubt, wenn es im Rahmen der Aktivitäten der Pfadfinder geschieht und wenn die übliche Klingenlänge nicht überschritten wird. Das Führen eines Messers mit einer stehenden Klinge von mehr als 12 cm beim Waldspaziergang oder beim Picknick ist damit grundsätzlich verboten. Folglich müssten Sie künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen, da das Fahrtenmesser aus Ihrer Jugendzeit die zugelassene Klingenlänge um 1,5 cm überschreitet. (...)

Liebe Kristina Trescher,

Sehr geehrter Herr Stang,
Ihre "Frage" ist geprägt von Haß und fehlendem Respekt. Ich antworte Ihnen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz

(...) Ich habe den Sachverständigen Oliver Tölle zwischenzeitlich um Aufklärung bezüglich des Videos gebeten, das er im Rahmen der Innenausschuss-Anhörung zum Waffenrecht am 13.02.2008 vorgeführt hat. (...) Ich bedauere, dass die Angaben, die zu dem gezeigten Film während der Anhörung gemacht wurden, nicht vollständig korrekt waren, habe aber keinen Grund zu der Annahme, dass der Sachverständige den Ausschuss bewusst falsch informieren wollte. (...)

(...) Bei Integrations- und Sprachkursen bringen Sie einiges durcheinander, diese Kurse sind eher bildungspolitische Maßnahmen für eine Bevölkerungsgruppe, die von unserem Bildungssystem systematisch ignoriert wird. Außerdem beteiligen sich die Teilnehmer an den Kosten für die Kurse, abgesehen davon, dass die Kurse überall unterfinanziert sind und in der Qualität viel zu wünschen übrig lassen. (...)

Sehr geehrter Herr Schmidtbauer,