

(...) Ausnahmen gibt es für die Berufsausübung, die Brauchtumspflege, den Sport oder die Nutzung des Messers einem allgemein anerkannten Zweck dient. Das offene Mitführen eines Messers mit einer Klingenlänge von 25 cm ist für das Wandern nicht notwendig und nicht üblich. Deshalb ist das Mitführen eines solchen Messers beim Wandern kein sozial adäquater Zweck. (...)

(...) Warum der Amtsträger nicht auch bei einer lediglich versuchten Abgabenüberhebung bestraft wird, erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Immerhin ist bei § 352 StGB (Gebührenüberhebung) die Versuchsstrafbarkeit in Absatz 2 angeordnet. Erklären lässt es sich lediglich so, dass der historische Gesetzgeber mit § 353 StGB eine Privilegierung schaffen wollte, da der Zahlende sich jederzeit über den gesetzlichen Umfang seiner Zahlungspflicht informieren kann (so Träger in Schönke/Schröder § 353 Rn. (...)

(...) Die SPD respektiert die Gewissensentscheidung der Abgeordneten Dagmar Metzger. Mit den Prinzipien unserer rechtsstaatlichen Demokratie und der sozialdemokratischen Tradition wäre es unvereinbar, Druck auf Frau Metzger auszuüben. (...)


(...) Diskriminierung wegen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Herkunft, des Alters oder einer Behinderung kann bei Hinzutreten weiterer Charakteristika auch eine Erscheinungsform bzw. Ausübungsart von Mobbing sein. Die Grünen setzen sich stets für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz mit verbesserten Rechtsschutzmöglichkeiten ein. (...)