
(...) Wie Sie dem Schreiben entnehmen konnten, ist das Führen eines Messers mit einer stehenden Klinge von mehr als 12 cm beim Waldspaziergang oder beim Picknick grundsätzlich verboten. Sie müssten folglich künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen. Meiner Ansicht nach sollte es kein Problem darstellen, für den Spazierstock beim Waldspaziergang, für die Zweige des Osterstrauß es oder auch für das Butterbrot beim Picknick ein Messer zu verwenden, dessen Klingenlänge auch nach dem neuen Waffengesetz zugelassen ist, sprich dessen Klinge die vorgeschriebenen 12 cm Länge nicht überschreitet. (...)

(...) es ist richtig, dass der Verkündung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt entscheidende Bedeutung zukommt. Ab dieser Verkündung ist das Gesetz rechtlich existent, ab wann es wirksam wird, hängt jedoch zusätzlich davon ab, welche Vorschriften das Gesetz zu seinem Inkrafttreten enthält. (...)

Sehr geehrter Herr Reichert,

Sehr geehrter Herr Borm,
ich bitte Sie um Verständnis, dass ich als Bundesministerin der Justiz konkrete Gerichtsentscheidungen generell nicht beurteile - also auch nicht in diesem Fall.

(...) Es ist immer schade, wenn Menschen sich enttäuscht abwenden, aber ich halte auch nichts davon, jemandem (in diesem Falle mir) immer gleich das "Links-sein" abzusprechen, wenn man nicht einer Meinung ist. Darüber hinaus werden wohl sehr unterschiedliche politische Vorstellungen mit diesem Begriff verbunden. (...)

(...) Wenn gesetzliche rechtmäßge Zahlungspflichten vom Zahlungspflichtigen ignoriert werden, widerspräche es dem Gleichheitsgrundsatz, auf eine bewusste Nichtzahlung keine Sanktion folgen zu lassen. Wie sollte sonst Schuldnern anderer öffentlicher Abgaben oder auch ganz allgemein Steuerzahlern erklärt werden, dass - anders als bei jenen - bei Nichtzahlung des IHK-Beitrages als öffentlicher Abgabe keine Sanktion folgte ? (...)