Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Christian Lange
Antwort von Christian Lange
SPD
• 27.03.2008

(...) Wie Sie dem Schreiben entnehmen konnten, ist das Führen eines Messers mit einer stehenden Klinge von mehr als 12 cm beim Waldspaziergang oder beim Picknick grundsätzlich verboten. Sie müssten folglich künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen. Meiner Ansicht nach sollte es kein Problem darstellen, für den Spazierstock beim Waldspaziergang, für die Zweige des Osterstrauß es oder auch für das Butterbrot beim Picknick ein Messer zu verwenden, dessen Klingenlänge auch nach dem neuen Waffengesetz zugelassen ist, sprich dessen Klinge die vorgeschriebenen 12 cm Länge nicht überschreitet. (...)

Frage von Gerhard A. M. • 15.03.2008
Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 19.03.2008

(...) es ist richtig, dass der Verkündung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt entscheidende Bedeutung zukommt. Ab dieser Verkündung ist das Gesetz rechtlich existent, ab wann es wirksam wird, hängt jedoch zusätzlich davon ab, welche Vorschriften das Gesetz zu seinem Inkrafttreten enthält. (...)

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 19.03.2008

Sehr geehrter Herr Borm,

ich bitte Sie um Verständnis, dass ich als Bundesministerin der Justiz konkrete Gerichtsentscheidungen generell nicht beurteile - also auch nicht in diesem Fall.

Portrait von Andrea Nahles
Antwort von Andrea Nahles
SPD
• 15.03.2008

(...) Es ist immer schade, wenn Menschen sich enttäuscht abwenden, aber ich halte auch nichts davon, jemandem (in diesem Falle mir) immer gleich das "Links-sein" abzusprechen, wenn man nicht einer Meinung ist. Darüber hinaus werden wohl sehr unterschiedliche politische Vorstellungen mit diesem Begriff verbunden. (...)

Portrait von Paul Klemens Friedhoff
Antwort von Paul Klemens Friedhoff
FDP
• 09.07.2008

(...) Wenn gesetzliche rechtmäßge Zahlungspflichten vom Zahlungspflichtigen ignoriert werden, widerspräche es dem Gleichheitsgrundsatz, auf eine bewusste Nichtzahlung keine Sanktion folgen zu lassen. Wie sollte sonst Schuldnern anderer öffentlicher Abgaben oder auch ganz allgemein Steuerzahlern erklärt werden, dass - anders als bei jenen - bei Nichtzahlung des IHK-Beitrages als öffentlicher Abgabe keine Sanktion folgte ? (...)

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