

(...) Auch Meinungsumfragen belegen, dass der Wunsch nach rauchfreien Gaststätten ein Mehrheitswille ist. (...) Ich finde, es gehört zur Demokratie, dass ein politisch umgesetzter Mehrheitswille auch von denen, die sich darüber ärgern, nach einer gewissen Zeit respektiert wird. (...)

(...) Die Europäische Menschenrechtskonvention, auf die sich der von ihnen genannte Artikel bezieht, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu, dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK (1950) erreicht werden konnte. Dies ist jedoch inakzeptabel, daher sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. (...)

(...) Nach den Kopenhagener Kriterien für potenzielle Beitrittsländer zur EU von 1993 ist die Abschaffung der Todesstrafe eine grundsätzliche Voraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union. (...)

(...) Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMR)K, auf die sich diese Rechtsakte beziehen, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu, dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK erreicht werden konnte. Genau aus den Gründen sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. Dabei handelt es sich um das 6. (...)

(...) Zusatzprotokoll vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Verhängung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten untersagt. Am vollständigen Verbot der Todesstrafe in Deutschland ändert sich durch die EU-Verträge deshalb nichts. (...)