
Sehr geehrter Herr Scheibe,
vielen Dank für E-Mail.
Um Ihre Entschädigung zu erhalten, sollten Sie zunächst einen formlosen Antrag an folgende Adresse schicken:
Bundesverwaltungsamt, Referat III B 4
50728 Köln

Sehr geehrter Herr Schwaiger.
Jede e-Mail an mich wird von mir oder einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin gelesen.
Ihre Anregungen und Hinweise erreichen mich also in jedem Fall.

(...) Fett- oder zuckerreiche Kalorienbomben müssen beim Einkaufen auf den ersten Blick zu erkennen sein. Die einfache und konsequente Ampelkennzeichnung ist hierfür beispielhaft. Denn wer gesundheitsbewusstes Ess- und Einkaufsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern unterstützen will, kommt nicht an einer verständlichen, einheitlichen und vor allem rechtlich verbindlichen Kennzeichnung von Lebensmitteln vorbei. (...)

(...) Ich bin daher für eine Wahlfreiheit durch die "Ampelkennzeichnung" anstelle von Rätselraten auf Basis einer empfohlenen Tageszufuhr, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer ausgewogenen Ernährung zu unterstützen. Gute Informationen sind keine Konsumentenbevormundung! (...)

(...) Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf eine einfache, verständliche und auf einen Blick erfassbare Nährwertkennzeichnung. Dies gewährleistet die Ampel. (...)

(...) Das so genannte „Ampelsystem“, das Sie ansprechen, stellt hingegen eine Vereinfachung dar und liefert nicht die Informationen, die das nunmehr in Deutschland vorgesehene System beinhaltet. Der wichtigste Einwand ist jedoch, dass die Ampelfarben den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Aufgabe einer eigenverantwortlichen Einschätzung und Beurteilung ihrer Ernährung abnehmen. (...)