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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Sascha W. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Sascha W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Heinen,

wie stehen Sie zu der Einführung einer "Ampel"-Kennzeichnung von Lebensmitteln?

Es scheint ja starke Bemühungen zu geben, ein solches System nicht einzuführen.

Dazu möchte ich Folgendes berichten:

Seit Jahren gehöre ich zu den Verbrauchern, die sich relativ genau ansehen, was ihre Nahrung enthält, d.h. ganz simpel: Ich lese die Nährwertangaben auf der Verpackung. Es hat einige Zeit gedauert, sich mit Inhaltsstoffen vertraut zu machen und so auch (halbwegs) bewerten zu können, was ein Produkt enthält und ob dieses auch als gesund einzustufen ist.

Seit kurzer Zeit gibt es nun eine irreführende Etikettierung auf Lebensmitteln, die ausgehend von "Portionen" (z.B. 25 Gramm statt 100) den Eindruck erweckt, bestimmte Produkte wären fettarm, zuckerarm, oder sonstwie empfehlenswert. Selbst mich als "alten Hasen" verwirren diese Angaben (auf der Rückseite stehen die gewohnten 100-Gramm-Angaben, die Vergleichbarkeit ermöglichen). Wie sollen kleine Kinder, Leute mit eher niedrigem Bildungsgsstand oder Migranten mit schlechten Deutschkenntnissen hier durchblicken?

Gerade diese Gruppen führe ich an, weil ich beruflich -als Sozialpädagoge- mit ihnen zu tun habe. Meiner Meinung nach würde eine Ampelkennzeichnung vielen Bürgern den Zugang zu einer gesunden Ernährungsweise sehr erleichtern. So wie es sich im Moment entwickelt, sieht es aber so aus, als würde die Industrie lieber verkaufen als aufklären.

Wie steht nun die Politik zu dieser Frage?

Mit freundlichen Grüßen,

S.Wolfshol

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Sehr geehrter Herr Wolfshol,

für Ihre Anfrage bezüglich der Angabe von Nährwertinformationen auf Lebensmitteln durch eine so genannte Ampelkennzeichnung danke ich Ihnen.

In Ihrer Mail sprechen Sie sich für eine Kennzeichnung der Lebensmittel mit den Farben „rot“, „gelb“ und „grün“ (sog. „Ampel-Kennzeichnung“) aus. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich für ein anderes System entschieden, das mehr Information über den Brennwert des Lebensmittels und die Gehalte an bestimmten Nährstoffen bietet.

Herr Bundesminister Seehofer hat am 16. Oktober 2007 Eckpunkte für einen Leitfaden für bessere Verbraucherinformationen über Nährwerte von Lebensmitteln der Öffentlichkeit vorgestellt. Näheres zu diesem Modell können Sie der Website des Ministeriums www.bmelv.bund.de entnehmen.

Diese erweiterte Nährwertinformation auf der Vorderseite der Lebensmittelverpackungen soll die europaweit einheitlich geregelte Nährwertkennzeichnung ergänzen. Es wird das Ziel verfolgt, die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Nährwerte der Lebensmittel zu verbessern, um ihnen die Lebensmittelauswahl im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Ernährung zu erleichtern. Die Vorgabe einer einheitlichen Darstellungsweise soll den Wiedererkennungswert erhöhen und die Vergleichbarkeit von Produkten untereinander erleichtern.

Das so genannte „Ampelsystem“, das Sie ansprechen, stellt hingegen eine Vereinfachung dar und liefert nicht die Informationen, die das nunmehr in Deutschland vorgesehene System beinhaltet. Der wichtigste Einwand ist jedoch, dass die Ampelfarben den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Aufgabe einer eigenverantwortlichen Einschätzung und Beurteilung ihrer Ernährung abnehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht nur an den Farben „rot“, „gelb“ und „grün“ orientieren, sondern die gesamten Informationen, die mit dem „1+4- System“ zur Verfügung gestellt werden, nutzen und so mehr über die Nährstoffzusammensetzung der Lebensmittel erfahren.

Ein „Ampel-System“ könnte auch dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine ganze Reihe von Produkten mit roten Zeichen aus ihrem Speiseplan streichen, die ihnen aber gleichzeitig essentielle Nährstoffe zuführen. Es dürfte schwer nachvollziehbar sein, dass eine „rote Ampel“ bei Lebensmitteln anders als im Straßenverkehr nicht „Stopp!“ bedeutet, sondern dass diese Produkte in Maßen sehr wohl verzehrt werden können. In einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung ist grundsätzlich Platz für alle Lebensmittel. Auch ein süßer Nachtisch ist nicht verboten, wenn die Mengen stimmen. Letztlich geht es um gute und schlechte Ernährungsweisen und es ist schwierig, dies auf einzelne Lebensmittel herunterzubrechen.

Sie sprechen darüber hinaus an, dass es eine Initiative der Wirtschaft gibt, erweiterte Nährwertinformationen auf den Lebensmitteln anzugeben, die sich nicht auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmitteln, sondern auf eine Portion beziehen. Ich gebe Ihnen recht, dass die Angabe der Portionsgröße nicht dazu führen darf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht werden. Der Bezug der Nährwerte auf die Portionsgröße ist auch ein Kernpunkt des BMELV-Modells. Es soll jedoch immer angegeben werden, wie groß eine Portion des Lebensmittels ist. Die Portion als Bezugsgröße wurde gewählt, da sie die Vergleichbarkeit der Produkte ermöglicht und gleichzeitig die tatsächliche Aufnahme der Nährstoffe bzw. der Energie leichter erkennen lässt. Gleichzeitig wird in den Eckpunkten des BMELV-Modells deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Portionsgrößen nachvollziehbar und realistisch sein müssen und so schnell wie möglich vereinheitlicht werden sollen.

Die Regelungen über die Nährwertkennzeichnung sehen vor, dass zusätzlich zu den erweiterten Nährwertinformationen eine Nährwertkennzeichnung mit den „Big Eight“ auf den Lebensmitteln anzubringen ist, d.h. es sind der Brennwert und die Gehalte an Eiweiß, Kohlenhydraten, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen und Natrium bezogen auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter des Lebensmittels anzugeben.

Diese Angaben sind grundsätzlich in einer Tabelle untereinander aufzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen