
(...) Von einem Verbot von Laserdome-/Paintball-Spielen wird zunächst Abstand genommen, da es keinen begründeten Zusammenhang zwischen SpielerInnen dieser Sportart und Amokschützen. Und auch wenn man diese Spiele befremdlich findet, reicht das in unserem Staat glücklicherweise nicht aus, um etwas zu verbieten. (...)

(...) Verbot dieser Welt kann das in meinen Augen. Schon allein die große Anzahl von illegal im Umlauf befindlichen Waffen spricht dagegen. Des Weiteren müssen auch die Ursachen für diesen Amoklauf analysiert werden und daraus Konsequenzen im Rahmen des Bildungssystems gezogen und die Erziehungskompetenzen von Eltern ins Blickfeld genommen werden. (...)

(...) Spenden, die Mandatsträger für Ihre Partei entgegennehmen, die dann auch eine entsprechende Spendenquittung ausstellt, sind über das Parteifinanzierungsgesetz bundesweit einheitlich geregelt. Der Umgang mit Spenden an Parteien, ihre Offenlegung etc. (...)

(...) Familiäre Situation, bewaffnete Haushalte und ein sehr ähnlicher Tatablauf sind hier in Deutschland – wie auch bei Fällen in anderen Ländern – erschreckend. Wir müssen deswegen jetzt ganz konkret über die Lagerung von Waffen außerhalb der Privatwohnungen diskutieren. Mindestens die Munition sollte zukünftig nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden. (...)

(...) Mit seiner Äußerung zeigt Bundesinnenminister Schäuble wieder einmal sein eigenwilliges Verfassungsverständnis. Er sieht in dem Bundesverfassungsgericht wohl eher ein Hindernis für seine ausufernden Sicherheitsgesetze, als den Hüter des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verwerfungsmonopol für verfassungswidrige Gesetze und das ist auch gut so. (...)

(...) auch der Amokläufer von Winnenden hat sich offenbar - wie schon der Täter von Erfurt - mit Killerspielen beschäftigt. Der Gesetzgeber sollte verhindern, dass Kinder und Jugendliche am Computer das Töten lernen. (...)