(...) Lediglich bei einer Partei ist vorgeschrieben, dass es eine 2/3-Entscheidung eines Senats des Bundesverfassungsgerichts geben muss. Allerdings kann die Vereinigung gegen das Verbot den Rechtsweg beschreiten. (...)
(...) Die Zuständigkeit des Bundesinnenministers ergibt sich für ein Verbot der „HDJ“ daraus, dass sie länderübergreifende Untergliederungen besitzt. (...)
(...) Eine Vorstrafe steht der Wahl in den Deutschen Bundestag nicht entgegen. Deshalb kann ein Vorbestrafter im Parlament sitzen. Eine Vorstrafe schließt auch nicht aus, Vorbild zu sein. (...)
(...) Mit dem geplanten Verbot von Paintball-Spielen und Laserdromen betreibt die Regierungskoalition lächerliche Symbolpolitik. Sie greift damit auf unzulässige Weise in die Freizeitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger ein - ungeachtet einer generellen Kritik DER LINKEN an derartigen Kriegssimulationsspielen. (...)
