Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Bau sowie der Erwerb von selbstgenutztem Eigenwohnraum werden im kommenden Jahr im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms möglich sein.
Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.
Da werden wir in den nächsten Monaten hoffentlich gute Fortschritte erreichen können.
Die spezifischen Belange von kinderlosen, unverheirateten Personen und Singles werden im Rahmen der familien- und sozialpolitischen Maßnahmen selbstverständlich mitberücksichtigt, stehen jedoch nicht im Fokus des StMAS
