Porträt Petra Guttenberger
Petra Guttenberger
CSU
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Frage von Hans-Martin Z. •

Was ist der Hintergrund der Reduktion bei Vergütungen vieler psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 %? Wie soll der Einzelne in der Gesellschaft dann für die Zukunft noch gut gerüstet sein?

Porträt Petra Guttenberger
Antwort von CSU

Honorarkürzung für die ambulante Psychotherapie

Sehr geehrter Herr Z.

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie die Honorarkürzung für die ambulante Psychotherapie ansprechen. 

Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist ein zentraler Baustein einer modernen Gesundheitsversorgung und dazu gehört aus meiner Sicht selbstverständlich ein frühzeitiger, wohnortnaher und niedrigschwelliger Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten. 

Die Entscheidung, die Bewertungen vieler psychotherapeutischer Leistungen zum 01. April 2026 um 4,5% abzusenken, ist nicht im Freistaat Bayern gefallen, sondern dies ist eine Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses auf Bundesebene.

Ich sehe dies durchaus kritisch, da zu befürchten ist, dass sich diese Kürzung negativ auf die Patientenversorgung auswirkt. Dies gilt auch, wenn zugleich die Strukturzuschläge für Personal­kosten rückwirkend um 14,5% erhöht werden. 

Mit Blick auf die Honorarkürzung ist auf folgendes hinzuweisen:

Diese Entscheidung wurde im Erweiterten Bewertungsausschuss – dies ist eine Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auf Bundesebene mit je drei Mitgliedern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Kranken­versicherungen, ergänzt um drei unparteiische Mitglieder – ohne Beteiligung der politischen Ebene getroffen.

Es besteht hier auch keine direkte Einflussmöglichkeit. 

Im Übrigen bereitet die Kassenärztliche Bundesvereinigung nach Presseinformationen gegen diesen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vor.

Ich möchte nicht verleugnen, dass es Reformbedarf gibt und begrüße daher grundsätzlich Reform­vorschläge des Deutschen Bundestages, da alle Agierenden im Gesundheitswesen Planungs­sicherheit brauchen. Der grundsätzliche Entwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist dabei sicher ein wichtiger Punkt. 

Allerdings darf ich Ihnen versichern, dass ich mich – soweit es mir möglich ist – auch künftig dafür einsetzen werde, dass eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung gewährleistet wird. 

Daneben gibt es in Bayern direkte Förderungen auch für Psychotherapeuten, die ebenso wie beispielsweise Kinder- und Jugendpsychiater oder Nervenärzte die Landarztprämie erhalten können, wenn sie sich in ländlichen Regionen niederlassen.

Auch das neue Stipendienprogramm für 100 Studierende der Humanmedizin im EU-Ausland, bei dem 10% speziell für künftige Kinder- und Jugendpsychiater reserviert sind, ist ein Programm des Freistaates Bayern, um hier die langfristige Versorgung zu sichern. 

Mit freundlichen Grüßen

Petra Guttenberger, MdL

 

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