Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Beamtenrecht

Der Gesetzentwurf der Grünen zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Bayerischen Beamtenrecht und im Bayerischen Abgeordnetenrecht wurde mehrheitlich durch die Stimmen von CSU und FDP abgelehnt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
20
Dagegen gestimmt
90
Enthalten
55
Nicht beteiligt
20
Abstimmungsverhalten von insgesamt 185 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Ulrike MüllerUlrike MüllerFREIE WÄHLER709 - Kempten, Oberallgäu Enthalten
Portrait von Thomas GehringThomas GehringDIE GRÜNEN709 - Kempten, Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Thomas KreuzerThomas KreuzerCSU709 - Kempten, Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Dagegen gestimmt
Portrait von Adi SprinkartAdi SprinkartDIE GRÜNEN710 - Lindau, Sonthofen Dafür gestimmt
Portrait von Leopold HerzLeopold HerzFREIE WÄHLER710 - Lindau, Sonthofen Enthalten
Portrait von Paul Raphael WengertPaul Raphael WengertSPD711 - Marktoberdorf Enthalten
Portrait von Angelika SchorerAngelika SchorerCSU711 - Marktoberdorf Nicht beteiligt
Portrait von Josef MillerJosef MillerCSU712 - Memmingen Dagegen gestimmt
Portrait von Peter SchmidPeter SchmidCSU713 - Neu-Ulm Nicht beteiligt

In ihrem Antrag machen die Grünen darauf aufmerksam, dass das Land Bayern sein Landesrecht noch immer nicht an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst habe.
Dadurch würden gleichgeschlechtliche Paare benachteiligt und eine europarechtliche Vorgabe zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf missachtet.

Die Grünen schlagen deswegen vor, eine Anpassung in mehreren Schritten zu vollziehen:

1. Anpassung des Beamtenrechts und des Abgeordnetenrechts sowie Gleichstellung bei der Beihilfe und bei Sonderregelungen für das Landesbeamtenrecht (z.B. Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld).
2. Im Rahmen einer umfassenden Dienstrechtsreform soll eine rechtliche Gleichstellung im Besoldungs- und Versorgungsrecht, besonders beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenversorgung erfolgen.
3. In einem weiteren Gesetzesvorhaben sollen schließlich in allen anderen Rechtsbereichen, in denen es zu Benachteiligungen kommt, Anpassungen des Landesrechts erfolgen.

Die Grünen stimmten als einzige Fraktion für den Antrag, während CSU und FDP diesen geschlossen ablehnten. SPD und Freie Wähler enthielten sich mehrheitlich.