
Dass Abitur-Prüfungen privatwirtschaftlich verwertet werden, statt allgemein zur Verfügung zu stehen, ist ein Relikt, das dringend zu hinterfragen ist.

Auch wir sehen es kritisch, dass, auch im Hinblick auf Ziele wie Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit, die Abiturprüfungen der vergangenen Jahre nicht kostenlos zur Prüfungsvorbereitung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass die gängige Praxis geändert wird. Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis.

Dieser Sachverhalt entzieht sich meinem Kenntnisstand.


Maßgeblich für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Prüfungsaufgaben ist das Urheberrechtsgesetz. Eine Rechteübertragung, die durch das Land gewährt wird, kann sich aus urheberrechtlichen Gründen nur auf die Teile der Aufgaben beziehen, an denen dem Land das Nutzungsrecht zusteht.