Für Selbstständige ist bereits im Kooperationsvertrag geregelt, dass sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, sofern sie keine eigene Altersvorsorge betreiben.
Unser Steuersystem verteilt die Einnahmen föderal auf Bund, Länder und Kommunen. Digitalisierung und KI werden Vereinfachungen für die Bürger ermöglichen.