Die starren Einstiegs- und Qualifikationsvoraussetzungen für die Verwaltungslaufbahnen öffnen wir für andere Fachrichtungen und vereinfachen Laufbahnwechsel
Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen