Die SPD will eine Bund‑Länder‑Arbeitsgruppe einsetzen, um Belege für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD zu sammeln. Sollte sich genügend belastbares Material ergeben, werden wir darauf hinwirken, dass Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung – also ein Verfassungsorgan – unverzüglich einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellt.
Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind in der Tat nur für kurze Aufenthalte bestimmt. Diese kurzen Aufenthalte betragen jedoch derzeit durchschnittlich zwei Monate, Tendenz steigend.