Glücklicherweise ist diese Erkenntnis auch schon auf EU-Ebene angekommen und die EU-Kommission selbst möchte die von Ihnen kritisierte Pflicht wieder aussetzen.
Die CDU und die von ihr getragene Bundesregierung bekennen sich selbstverständlich weiterhin zu den deutschen und europäischen Klimazielen und zum Ziel der Klimaneutralität 2045.
Angesichts fehlender systematischer Untersuchungen zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisblüten halte ich die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) enthaltene Regelung zu deren Erstattungsfähigkeit für sachgerecht.