Thüringer Verwaltungsreform

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion, der Grünen und der SPD zur Einführung des Thüringer Gesetzes über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen wurde gegen die Stimmen von CDU und AfD angenommen. 

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Dafür gestimmt
47
Dagegen gestimmt
29
Enthalten
1
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Mike HusterMike HusterDIE LINKE36 - Saale-Holzland-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Torsten WolfTorsten WolfDIE LINKE37 - Jena I Dafür gestimmt
Portrait von Wiebke MuhsalWiebke MuhsalAfD37 - Jena I Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph MatschieChristoph MatschieSPD37 - Jena I Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun LukinGudrun LukinDIE LINKE38 - Jena II Dafür gestimmt
Portrait von Volker EmdeVolker EmdeCDU39 - Greiz I Dagegen gestimmt
Portrait von Diana SkibbeDiana SkibbeDIE LINKE39 - Greiz I Dafür gestimmt
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Christian TischnerChristian TischnerCDU40 - Greiz II Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD41 - Gera I Dagegen gestimmt
Portrait von Margit JungMargit JungDIE LINKE41 - Gera I Dafür gestimmt
Portrait von Dieter HausoldDieter HausoldDIE LINKE42 - Gera II Dafür gestimmt
Portrait von Simone SchulzeSimone SchulzeCDU43 - Altenburger Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Ute LukaschUte LukaschDIE LINKE43 - Altenburger Land I Dafür gestimmt
Portrait von Christoph ZippelChristoph ZippelCDU44 - Altenburger Land II Nicht beteiligt

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion, der Grünen und der SPD zur Einführung des Thüringer Gesetzes über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen wurde gegen die Stimmen von CDU und AfD angenommen. 

Grundlage für den Gesetzesentwurf war der Beschluss des Landtages "Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen" vom 27.02.2015 Drucksache 6/316. Daraufhin wurde am 22.12.2015 das Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" beschlossen.
Das "Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional-und Verwaltungsreformen (ThürGFVG)" soll zur Verankerung der im Leitbild formulierten Ziele dienen. Hintergrund war, dass sich Thüringen in Zukunft verschiedenen Herausforderungen stellen muss, wie z.B. dem demografischen Wandel, die finanziellen Entwicklungen, Anpassungserfordernisse der öffentlichen Verwaltung durch Spezialisierungsnotwendigkeiten und der rasante Fortschritt in der Informations- sowie Kommunikationstechnik. Außerdem sollen die Verwaltung und Funktionalitäten mit der Gebietsreform harmonisieren.

Das Gesetz besteht aus den zwei folgenden Teilen:

1. die Funktionalreform

  • Kommunalisierung nach dem Subsidiaritätsprinzip
    • Aufgaben werden an die kommunale Ebene abgegeben, damit nach der Gebietsreform die Bürgernähe bestehen bleibt.
    • keine generelle Kommunalisierung, sondern aufgabenbezogen
  • Abschluss bis zum 01.01.2019

2. die Verwaltungsreform

  • Ziel: moderne, bürgernahe, effiziente Verwaltung
  • Entbürokratisierung, Vereinfachung, Beschleunigung
  • Verstärkung der E-Governments
  • Reform des Landesverwaltungsamtes vom dreistufigen um zweistufigen Verwaltungsaufbau

Als Kritikpunkte, warum sie den Gesetzesentwurf ablehne, äußerte die CDU-Fraktion, dass keine Kostenfolgeabschätzung vorgenommen und keine Aufgabenkritik erstellt wurde. Außerdem unterstützen sie nicht die Kommunalisierung und die Schaffung einer zweistufigen Verwaltung.

Die AfD-Fraktion kritisierte einen fehlenden Aufgabenkatalog sowie das Fehlen der Kosten, die durch die Reformen entstehen.