Gedenktag für die Befreiung vom Nationalsozialismus

Der Gesetzesentwurf zur Einführung eines Gedenktags für die Befreiung vom Nationalsozialismus wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
45
Dagegen gestimmt
39
Enthalten
1
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Diana SkibbeDiana SkibbeDIE LINKE39 - Greiz I Dafür gestimmt
Portrait von Karola StangeKarola StangeDIE LINKE24 - Erfurt I Dafür gestimmt
Portrait von Christina TaschChristina TaschCDU2 - Eichsfeld II Dagegen gestimmt
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Jörg ThammJörg ThammCDU23 - Ilm-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Christian TischnerChristian TischnerCDU40 - Greiz II Dagegen gestimmt
Portrait von Mario VoigtMario VoigtCDU36 - Saale-Holzland-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Raymond WalkRaymond WalkCDU6 - Wartburgkreis II / Eisenach Dagegen gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannCDU26 - Erfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Frank WarneckeFrank WarneckeSPD25 - Erfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Herbert WirknerHerbert WirknerCDU28 - Saalfeld-Rudolstadt I Dagegen gestimmt
Portrait von Torsten WolfTorsten WolfDIE LINKE37 - Jena I Dafür gestimmt
Portrait von Henry WormHenry WormCDU20 - Hildburghausen II / Sonneberg II Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold WucherpfennigGerold WucherpfennigCDU1 - Eichsfeld I Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph ZippelChristoph ZippelCDU44 - Altenburger Land II Dagegen gestimmt

Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen aus LINKE, SPD und GRÜNE sieht vor, den 8. Mai als regulären Gedenktag einzuführen und diesen in das Thüringer Feiertagsgesetz aufzunehmen. Anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges soll dieser Tag "eine angemessene Würdigung" im Freistaat Thüringen einnehmen.

Nachdem die Änderungsentwürfe der CDU Fraktion in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt wurden, kam es in der letztendlich fünften namentlichen Abstimmung zur Entscheidung über den Gesetzesentwurf. Mit 46 Jastimmen bei 39 Neinstimmen und einer Enthaltung wurde der Gesetzesentwurf schließlich angenommen.

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