Landesmindestlohngesetz

Der schleswig-holsteinische Landtag hat einen Mindestlohn von 9,18 Euro für alle öffentlichen Betriebe beschlossen.

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Dafür gestimmt
36
Dagegen gestimmt
29
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 69 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Olaf SchulzeOlaf SchulzeSPD35 - Lauenburg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Sandra RedmannSandra RedmannSPD19 - Ostholstein-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Serpil MidyatliSerpil MidyatliSPD9 - Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Peter EichstädtPeter EichstädtSPD34 - Lauenburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Lars WinterLars WinterSPD18 - Ostholstein-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Simone LangeSimone LangeSPD3 - Flensburg Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang BaaschWolfgang BaaschSPD33 - Lübeck-West Dafür gestimmt
Portrait von Regina PoerschRegina PoerschSPD17 - Plön-Süd/Eutin Dafür gestimmt
Portrait von Thomas RotherThomas RotherSPD32 - Lübeck-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Bernd HeinemannBernd HeinemannSPD15 - Kiel-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Gitta TrauernichtGitta TrauernichtSPD1 - Südtondern Nicht beteiligt
Portrait von Martin HabersaatMartin HabersaatSPD31 - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen WeberJürgen WeberSPD14 - Kiel-West Dafür gestimmt
Portrait von Torsten AlbigTorsten AlbigSPD Dafür gestimmt
Portrait von Kai VogelKai VogelSPD25 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Kirsten Eickhoff-WeberKirsten Eickhoff-WeberSPD12 - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Flemming MeyerFlemming MeyerSSW6 - Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Lars HarmsLars HarmsSSW2 - Husum Dafür gestimmt
Portrait von Jette Waldinger-ThieringJette Waldinger-ThieringSSW Dafür gestimmt

Gelten wird der Mindestlohn in allen Betrieben die zum Land gehören oder zum großen Teil vom Land finanziert werden und wird sich dort auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstrecken. Auszubildende, Umschülerinnen und -schüler sowie Menschen mit Behinderung sind von der Regelung ausgeschlossen.

Der letzte Punkt fand vor allem in der Diskussion um Integrationsbetriebe Beachtung, denn diese sollen von der Mindestlohnregelung ausgenommen werden. Die Spd argumentierte jedoch, dass es sei den nicht-behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Einrichtungen nicht zumutbar sei, weniger Geld als Kolleginnen und Kollegen in anderen, nicht integrativen, Betrieben zu verdienen

Während die Landesregierung davon ausgeht, dass nunmehr gewährleistet werden kann, dass Menschen von ihrem Lohn leben können, warnen CDU und FDP vor Insolvenzanträgen und Arbeitsplatzverlusten.