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Frage von Odo W. •

Nach welchen Kriterien bewerten Sie Nutzen und Schaden von Corona-Maßnahmen und ab wann und wie beginnen Sie mit ihrer Beendigung?

Sehr geehrte Frau Gebauer,

Gem. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/COVID-19-Trends/COVID-19-Trends.html?__blob=publicationFile:
Die Inzidenzzahl der Positiven steigt seit Wochen.
"% COVID-ITS-Fälle an ITS-Kapazität" fällt seit Wochen.
"COVID-19 auf Intensivstation" fällt ebenfalls seit Wochen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Analyse_Leistungen_Ausgleichszahlungen_2020_Corona-Krise.pdf, u.a. belegen eine durchschnittliche Belegung mit COVID-19 Patienten von nur 2% in 2020.

Nach welchen Kriterien bewerten Sie die Einschränkungen der Grundrechte durch die Coronamaßnahmen?
Nach welchen Kriterien bewerten Sie die vielfältigen Kollateralschäden (gesundheitlicher, sozialer, psychischer, wirtschaftlicher, rechtlicher Art)?
Wie wägen Sie Nutzen und Schaden der Maßnahmen gegeneinander ab?
Ab wann und wie werden Sie die Coronamaßnahmen beenden?

Mit freundlichen Grüßen
Odo W.

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