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Frage von Matthias M. •

Frage an Wolfgang Tiefensee von Matthias M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Tiefensee,

Ich bin dauerhaft schwerbehindert und beziehe seit 2005 Erwerbsminderungsrente, übe aber meinen Beruf seitdem weiter (nun in Teilzeit) aus.

Leider mußte ich feststellen, das diese Erwerbsminderungsrente nur zeitweise für 18 Monate gewährt wird, danach muß man eine Fortzahlung jedesmal neu beantragen. Das mag noch angehen.
Aber für die ersten sechs Monate seit Erstantragstellung bekommt man gar keine Rentenauszahlung, auch keine Nachzahlung, auch wenn sämtliche Voraussetzungen für diese Rente schon erfüllt sind. Das finde ich sozial ungerecht und sollte schleunigst geändert werden!

Weiterhin habe ich feststellen müssen, dass man, sobald man auch nur einen Euro über die Hinzuverdienstgrenze verdient, sofort die halbe Erwerbsminderungsrente gestrichen bekommt.

Speziell in meinem Fall war es so, dass mein AG bei Beginn meiner Teilzeit mein Bruttogehalt genau auf die Teilzeit umrechnete, ich damit aber um 30 Euro über der Hinzuverdienstgrenze meiner Erwerbsmminderungsrente lag und mir damit 170 Euro Rente gestrichen wurden! Als Rentenneuling habe ich den "Fehler" leider nicht sofort bemerkt (so einen Rentenbescheid muß man erstmal deuten können!) und viel Geld eingebüßt. Für einen Behinderten sind 170 Euro im Monat eine Menge Geld!

Diese Regelung sollte auch so schnell wie möglich geändert werden, zum Beispiel bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze eine Verrechnung mit der Rente wie beim Arbeitslosengeld.

Meine eigentliche Frage ist quasi eigentlich eine Aufforderung, diesen "kleinen Ungerechtigkeiten" ein Ende zu setzen!

Wie stehen sie dazu und wie möchten sie sich dafür einsetzen, dass solche sozial ungerechten "Kleinigkeiten" aus den Gesetzbüchern verschwinden bzw. überarbeitet werden?

Danke im voraus für eine Antwort
M. Möller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Möller,

vielen Dank für Ihre Frage über „Kandidatenwatch“.

Gerne möchte ich Ihnen jedoch in einem persönlichen Dialog antworten. Bitte senden Sie mir daher Ihre Frage an meine Mailadresse kontakt@wolfgang-tiefensee.de, da es mir nur dann möglich sein wird, mein Antwortschreiben direkt und persönlich an Sie zu richten.

Sollte sich Ihre Frage an mich als Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder als Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Länder richten, bitte ich Sie um eine Email an buergerinfo@bmvbs.bund.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Tiefensee

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.