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Wolfgang Stefinger
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Frage von Fabian B. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Fabian B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Stefinger,

erst einmal danke für Ihre Antwort.

Ich finde es schon mal schön und gut, dass die Problematik erkannt wurde nach so vielen Jahren und so vielen Toten, die eventuell verhindert hätten werden können, wenn man hier schon viel früher gehandelt hätte. Aber gut, es ist so wie es ist.

Ich bin dennoch etwas enttäuscht darüber, dass sie auf meine Frage, ob sie eine Erhöhung der Bußgelder für sinnvoll erachten nicht eingegangen sind. Eine Erhöhung der Bußgelder, hätte eine Generalpräventive Wirkung wie ich finde. Wie sehen sie das?

Meinen Sie wirklich, dass die Autofahrer In Zukunft eher die Rettungsgasse bilden, nur weil Sie ein Gesetz umschreiben? Ich persönlich beweisen das stark.

In Bayern wurde schon seit Jahren eine Aufklärungskampagne gestartet und war mit Bannern die an Autobahnbrücken aufgefangen wurden. Diese haben auf die Rettungsgasse aufmerksam gemacht. Laut dem Bayrischen Innenministerium werden aber alte oder verwitterte Banner weder ausgetauscht noch werden neue aufgehängt, da diese Kampagne keine signifikante Verbesserung bewirkt hat.

LG Fabian Beck

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Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Erhöhung der Bußgelder für Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden.

Die Bemessung der Geldbußen erfolgt nach den Regeln des § 17 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Grundlage sind danach die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Dabei müssen die Bußgeldvorschriften zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Abstufung der Geldbußen für die verschiedensten im Straßenverkehr auftretenden Ordnungswidrigkeiten sicherstellen.

Eine Erhöhung der Geldbuße auf 2000 Euro bei einem Verstoß gegen § 11 Absatz 2 StVO wäre nach meiner Einschätzung unverhältnismäßig. Eine solch drastische Erhöhung würde unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit voraussichtlich rechtlichem Widerstand begegnen.

Viele Verkehrsteilnehmer bilden aus Unwissenheit die Rettungsgasse nicht korrekt, sodass der Weg über Aufklärungsmaßnahmen mir als der zunächst geeignetere erscheint.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger
Mitglied des Deutschen Bundestages

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