Frage von Hans-Peter W. • 15.09.2021

Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP
Freie Demokratische Partei e.V., Bundesgeschäftsstelle/Pressefoto
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist als ein tragender verfassungsrechtlicher Grundsatz nicht abschaffbar.
Die Straftatbestände der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung legen nahe, dass nicht alle Anzeigenerstatter lautere Motive haben.