Für mich stehen die Selbstbestimmung der Frau und der Schutz des ungeborenen Lebens im Mittelpunkt der Betrachtung. Deswegen ist es für mich nicht vorstellbar, einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft ohne eine verpflichtende Beratung zu ermöglichen.
Antwort 14.05.2025 von Wolfgang Fackler CSU
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
Antwort 05.02.2024 von Wolfgang Fackler CSU
Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.
Antwort 02.02.2024 von Wolfgang Fackler CSU
ein Nachzahlungsanspruch für zurückliegende Zeiträume besteht für Versorgungsberechtigte mangels gesetzlicher Grundlage nicht.
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
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