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Wieland Schinnenburg
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Frage von Klaus D. •

Frage an Wieland Schinnenburg von Klaus D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schinnenburg,

mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird mit dem neuen Paragraphen 28a eine Möglichkeit geschaffen viele durch das Grundgesetz garantierte Freiheitsrechte ohne weitere Mitwirkung durch die Parlamente einzuschränken. Bedenken zu diesem Gesetzentwurf äußerten auch verschiedene Rechtsexperten. So kritisiert die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren.

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie diese Bedenken beurteilen und wie und mit welcher Begründung Sie dem Gesetzentwurf zustimmen oder diesen ablehnen werden.

Vielen Dank im Voraus.
Dr. Klaus Zöltzer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Zöltzer,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe am Mittwoch im Bundestag gegen den Gesetzesentwurf gestimmt.

Die Kriterien zur Einführung von Schutzmaßnahmen im § 28a des Infektionsschutzgesetzes sind auch aus meiner Sicht völlig unzureichend. Ich habe deshalb meine Kritik dazu im parlamentarischen Verfahren mehrfach geäußert. Bedauerlich ist einmal mehr, dass die Änderungsvorschläge der Fraktion der Liberalen im Deutschen Bundestag, die eine saubere rechtsstaatliche Alternative aufgezeigt haben, abgelehnt wurden. Noch in der Debatte am Mittwoch fehlte dem SPD-Abgeordneten, den ich auf die unzureichende Rechtsgrundlage angesprochen habe, das erforderliche Problembewusstsein. Eine jetzt beschlossene Einschränkung von Grundrechten ohne belastbare Kriterien ist nicht zu akzeptieren. Ich habe Zweifel daran, dass die gesetzlichen Regelungen einer kritischen Bewertung durch die Gerichte standhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wieland Schinnenburg