Nordrhein-Westfalen will Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Dürfen dann die meisten in Altersarmut lebenden jüd. Menschen hierzulande ihre pers. Gegenstände nicht verkaufen?
"Nordrhein-Westfalen will Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten
Landesregierung bringt Gesetzentwurf in die kommende Sitzung des Bundesrates ein"
Dürfen folglich im "Gedächtnistheater"* um die "gefühlten Opfer"** und "Illusionen der Vergangenheitsbewältigung" auch die meisten statistisch im Rentenalter in Altersarmut lebenden jüdischen Menschen hierzulande, um die es in dieser Initiative, wie auch im Umgang von Justiz in diesem Land mit Antisemitismus in der Regel bekanntlich gar nicht geht*** , ihre persönlichen oder familiären Gegenstände nicht mehr verkaufen?
https://taz.de/Altersarmut-von-Juedinnen-und-Juden/!6065960/
* https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/RWGOP2K5PXXZ4NVY7M6ATEDCY2M33JO6
** https://www.klett-cotta.de/produkt/gefuehlte-opfer-9783608946499-t-4100
Nein. Ziel der Initiative ist ausdrücklich nicht, jüdischen Menschen oder ihren Familien den Verkauf eigener persönlicher Gegenstände zu verbieten. Unterbunden werden soll vielmehr der profitorientierte Handel Dritter mit Erinnerungsstücken von NS‑Opfern, der deren Leid instrumentalisiert. Es ist ein juristisch unhaltbarer Zustand, dass NS‑Propaganda strafbar ist, während geschmacklose Geschäfte mit Opfergegenständen bislang unbehelligt bleiben. Diese Lücke schließen wir. Ein konsequenter Rechtsstaat schützt die Würde der Opfer, statt ihre soziale Lage zu verschärfen.

